Konto
Für die Kontoeröffnung reichen seit Juli 2016 bei Asylsuchenden der amtliche Ankunftsnachweis und bei Geduldeten der Duldungsbescheid aus, um eine Identitätsprüfung zu ermöglichen.
Sozialversicherung/ Versicherung
Mit dem Beginn der Beschäftigung sind Flüchtlinge automatisch sozialversichert, das heißt sie sind arbeitslosen-, renten-, unfall- und pflegeversichert. Mit der Anmeldung der Beschäftigung bei der Krankenkasse erhalten die Flüchtlinge eine Sozialversicherungsnummer und Mitgliedsbescheinigung für den Arbeitgeber.