Dürfen Flüchtlinge eine Ausbildung in Deutschland absolvieren?

Bitte überprüfen sie den Aufenthaltsstatus Ihres potentiellen Auszubildenden anhand seiner Aufenthaltspapiere, um sicherzugehen, welche Zustimmungen Sie von der Ausländerbehörde und/ oder Bundesagentur benötigen für die Ausbildung und gegebenenfalls für die Beantragung der Fördermöglichkeiten brauchen.

Bei anerkannten Flüchtlingen sind keine Besonderheiten zu beachten.

Menschen mit einer Duldung, dürfen ab dem 1. Tag ihrer Duldung und Asylbewerber dürfen ab dem 4. Monat der „Registrierung“ eine Ausbildung beginnen. Für die betriebliche Ausbildung ist die Zustimmung der Ausländerbehörde notwendig. Für die Inanspruchnahme der verschiedenen Förderinstrumente benötigen Sie die Zustimmung der Ausländerbehörde und der Bundesagentur.

Beachten Sie bitte, dass Personen aus sicheren Herkunftsstaaten, deren Asylantrag nach dem 31. August 2015 gestellt wurde, nicht beschäftigt werden dürfen. Sichere Herkunftsstaaten sind Albanien, Bosnien-Herzegowina, Ghana, Kosovo, Mazedonien, Montenegro, Senegal und Serbien.