Ausbildungsförderung

Asylbewerber mit „guter Bleibeperspektive“, also Personen aus Syrien, Eritrea, Irak, Iran, Somalia können ab dem 4. Monat ihres Aufenthalts in Deutschland Ausbildungsförderung beantragen: ausbildungsbegleitenden Hilfen, assistierte Ausbildung.

Berufsausbildungsbeihilfe und Ausbildungsgeld können ab dem 16. Monat des Aufenthalts beantragt werden.

Geduldete können ab dem 13. Monat ihres Aufenthaltes ausbildungsbegleitende Hilfen und die assistierte Ausbildung beantragen, wenn ein Ausbildungsplatz oder eine Einstiegsqualifizierung vorliegen. Nach 6 Jahren Aufenthalt können berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen, Berufsausbildungsbeihilfe und Ausbildungsgeld beantragt werden.