3+2 Regelung
Durch die 3+2-Regelung erhalten Unternehmen eine Rechtssicherheit während der Zeit der Ausbildung von Geduldeten.
Die Duldung wird für die Gesamtzeit der Ausbildung ausgesprochen. Nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung erhalten Geduldete eine Aufenthaltserlaubnis für weitere 2 Jahre, wenn sich eine Beschäftigung anschließt. Der Ausbildungsbetrieb hat dadurch eine 3+2-jährige Zeit, in der er den Geduldeten beschäftigen kann.
Im Falle eines Abbruchs der Ausbildung und/ oder wenn die geduldete Person durch den Ausbildungsbetrieb nicht weiterbeschäftigt wird, bekommt sie eine weitere Duldung für 6 Monate, um sich einen neuen Arbeitsplatz zu suchen. Die bisher bestehende Altersgrenze von 21 Jahren wird aufgehoben.